Schwerpunkt EU-DSGVO
Die Zeit läuft – wer sich beim Thema EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) noch nicht „schlaugemacht“ hat, wird bald vor schwerwiegenden Problemen stehen. Denn ab dem 25. Mai 2018 gelten neue Richtlinien für den Umgang mit personenbezogenen Daten. Damit sind beinahe alle Unternehmen von der DSGVO betroffen, schließlich speichern und verarbeiten nicht nur Banken, Versicherungen und Kreditkartenunternehmen personenbezogenen Datensätze.
Auch der „Handwerker um die Ecke“ oder der Mittelständler ist betroffen, denn „normale“ Kundendaten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse) werden von der Richtlinie erfasst. Somit müssen praktisch alle Firmen in Punkto DSGVO „fit gemacht“ werden. Bei den meisten Unternehmen ist die Umstellung der Prozesse, Dokumentationen und konkreten, technischen Lösungen schon abgeschlossen, andere Firmen haben währenddessen noch gar nicht begonnen. Wertvolle Tipps und konkrete Lösungsansätze auf technischer und konzeptioneller Ebene liefert die aktuelle März-Ausgabe.