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Rechtliche Fallstricke beim Cloud-Einsatz
Wandern die Daten in die Cloud, sollten die rechtlichen Fallstricke im Umfeld des Cloud Computings bekannt sein. Vor diesem Hintergrund zeigt der Rechtsanwalt Tim Faulhaber (von der Rechtsanwaltskanzlei Faulhaber) in seinem Vortrag auf dem IT Power Kongress am 6. September 2012 in Düsseldorf, was IT-Verantwortliche unbedingt zu beachten haben.
Die wirtschaftlichen Vorteile des Cloud Computing für die Anwender sprechen für sich: Die Reduzierung der im eigenen Haus noch vorzuhaltenden Infrastruktur, die Verringerung des Bedarfs an eigenem IT-Fachpersonal, die besseren Reaktionsmöglichkeiten auf Über- und Unterlastsituationen sowie die bessere Übersichtlichkeit der Kosten der Datenverarbeitung sind gute Gründe, die Beauftragung von externen Cloud-Computing-Anbietern in Erwägung zu ziehen.
Doch es herrscht auch Unsicherheit. Vor allem die Frage nach der Vertraulichkeit der Daten in der Cloud treibt die Anwender um. Des Weiteren sind – je nach Branche – rechtliche Sonderanforderungen aber auch spezielle Vorgaben aus dem Steuerrecht zu beachten.
Daher erscheint das Thema Cloud vor allem aus dem rechtlichen Blickwinkel als eine Herausforderung. Mehr Licht in das Dunkel bringt der Vortrag zu den „Rechtlichen Fallstricken im Umfeld des Cloud Computings“. Im Rahmen des IT Power Kongress (6. September 2012 in Düsseldorf) verdeutlicht der Rechtsanwalt Tim Faulhaber (von der Rechtsanwaltskanzlei Faulhaber) auf allgemeinverständliche Art und Weise, welche Aspekte zu berücksichtigen sind. Denn die vertragstypologische Einordnung hängt von der im konkreten Einzelfall erbrachten Leistung ab – häufig jedoch mietvertragsähnlich.
Die Teilnahme am IT Power Kongress ist kostenlos. Mehr Informationen zur Agenda und Details zu Anmeldungen sind auf der Website der IT Power Kongresse zu finden.




















